Land muss Alimentation verfassungskonform gestalten und Versorgungsempfänger wertschätzen
Laut dem haushaltspolitischen Sprecher der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion, Christian Grascha, droht bei der Alimentation der Beamten und Versorgungsempfänger in Niedersachsen Verfassungswidrigkeit. „Die Rechtslage und das Abstandsgebot sind eindeutig: Der, der arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet. Mit dem neuen Gesetz zur Alimentierung wird die Landesregierung dieser Vorgabe nicht gerecht. Man hat sich einfach nicht ausreichend Zeit für die Erarbeitung des Gesetzentwurfes genommen. Die Ankündigung, die Fehler im Gesetz zu einem späteren Zeitpunkt ‚reparieren‘ zu wollen, zeugt von mangelhafter politischer Arbeit“, kritisiert Grascha. Die FDP-Fraktion hatte einen eigenen Vorschlag eingebracht, um die Verfassungswidrigkeit zu umgehen. „Zunächst hätte es nach unserer Vorstellung eine lineare Erhöhung für alle in Höhe von 100 Euro pro Monat gegeben. Nach dem demnächst erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Zusammenhang mit der Alimentation wäre dann der richtige Zeitpunkt gewesen, die Besoldung nochmal neu und korrekt aufzusetzen“, so Grascha.
Er merkt zudem an, dass die Versorgungsempfänger in den vergangenen Jahren seitens der Landesregierung stets vergessen wurden, wenn es beispielsweise um Sonderzahlungen gegangen sei. „Bei der Kompensation des Weihnachtsgeldes sind sie leer ausgegangen, ebenso bei Verbesserungen der Sonderzahlungen ab der Besoldungsgruppe A9 und auch bei der Corona-Sonderzahlung. Wir denken, die Fürsorgepflicht des Staates endet nicht mit Eintritt in die Pension. Das Land sollte den Versorgungsempfängern Anerkennung und Wertschätzung gegenüber ihrer Lebensleistung zukommen lassen. Immerhin haben sie viele Jahre diesem Land gedient. Wir fordern deshalb eine Einmalzahlung von 500 Euro“, so Grascha.
Hintergrund: Der Niedersächsische Landtag hat heute in der abschließenden Beratung über die Gesetzesnovelle zur Alimentation debattiert.