Landkreis muss Regionales Raumordnungsprogramm überarbeiten

Nachdem die Landesregierung einen neuen Windenergieerlass veröffentlicht habe, solle der Landkreis Northeim den bisherigen Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms überarbeiten. Dies fordert der Landratskandidat Christian Grascha. „Das Land hat neue Regelungen festgelegt für Repowering und die Nutzung der Windenergie im Wald festgelegt. Außerdem wurde die Flächenvorgabe aufgeweicht. Diese Änderungen müssten geprüft werden und in einen neuen Entwurf eingearbeitet werden“, schlägt Grascha vor. Beispielsweise sollte geprüft werden, inwiefern Repowering bei den über 30 Anlagen im Landkreis mit einer Höhenbegrenzung aufgrund es Unterschreitens der 1000 m Grenze zur Wohnbebauung möglich sind.

Grascha war vor kurzem in Höckelheim und hat sich dort vor Ort ein Bild von der Lage zu der dort geplanten Vorrangfläche gemacht. „Das vom Landkreis nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm geplante Vorranggebiet für Windenergieanlagen zwischen Höckelheim und Hollenstedt und auch die weiteren Gebiete auf dem Stadtgebiet in Norteim sind aus meiner Sicht in dieser Größe ungeeignet“, so der Landratskandidat von CDU und FDP, Christian Grascha. Ortsratsmitglieder und Bürgerinnen und Bürger hatten Grascha eingeladen, um sich einen Eindruck vor Ort zu machen.

„Selbstverständlich müssen und wollen wir auch im Landkreis regenerative Energien entwickeln, dies darf aber nicht zu Lasten von Menschen und Natur gehen und muss einen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen“, sagte Grascha. Nicht die politischen Vorgaben des Landes dürften maßgeblich für die Ausweisung der Gesamtfläche sein, sondern die Abwägung der gesetzlichen Schutzgüter. Es gebe Hinweise, dass aus Gründen des Artenschutzes auch aufgrund umliegend durchgeführter Untersuchungen die vorgeschlagene Fläche ungeeignet sei, berichten Anwohner. „Der Landkreis muss der Stadt zusichern, dass die Ergebnisse des nun beauftragten avifaunistisches Gutachtens bei einem neuen Entwurf berücksichtigt werden“, fordert Grascha.

Die geplanten Vorrangflächen seien auch volkswirtschaftlich nicht wirtschaftlich. „Was hilft es der Energiewende und dem Klimaschutz, wenn wir Vorrangflächen ausweisen, die aber aufgrund der Tallage und aufgrund von Abschaltzeiten, kaum Beiträge zu den Zielen leisten können. Zahlen müssen dies am Ende die Stromkunden“, sagte Grascha. Deswegen sei es auch zu kritisieren, dass das Land bei den Vorgaben nur die installierte und nicht die tatsächliche Leistung von Windenergieanlagen berücksichtigt.